
TÜV-PRÜFUNGEN
Hat IhreTauchflasche eigentlich noch TÜV?
Die Termine zur TÜV-Prüfung sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen unbedingt eingehalten werden. Tauchflaschen die keinen gültigen TÜV aufweisen, dürfen auf keinen Fall gefüllt werden. Tauchflaschen bzw. Druckbehälter sind in der Regel aus Stahl oder Aluminium gefertigt. Die Beanspruchung der Behälter bei Fülldrücken bis 300 Bar ist erheblich. Hier ist die wiederkehrende Kontrolle durch den TÜV zwingend erforderlich.
In Kooperation mit unserem kompetenten Partner

führen wir folgende Serviceleistungen für Sie durch:

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Flaschen Innenreinigung, falls erforderlich im Rahmen der TÜV-Prüfung
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Innenstrahlen mit Glasperlen zur schonenden Entfernung von Rostablagerungen im Inneren der Tauchflasche
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Außenstrahlen bzw. Lackentfernung mittels Sand- oder Glasperlstrahlen

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Lackierung ihrer Tauchflasche mit hochwertigen und salzwasserbeständigen Lacken
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Pulverbeschichtung Ihrer Tauchflasche für höchste Anforderungen
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Sonderlackierungen oder Pulverbeschichtungen nach Kundenwunsch
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Schulterlackierung nach EURO-Norm


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